Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz: das sind nicht nur abstrakte Regelungen und Vorschriften auf dem Papier. Daraus ergeben sich handfeste Maßnahmen mit prüfbaren Ergebnissen. Wir kümmern uns um die effiziente und wirksame Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Die im Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) benannten „Weiterführenden Leistungen“ bezeichnen die praktische Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Wichtig ist dabei die ständige Rückkopplung zu den Leistungen der sicherheitstechnischen Grundbetreuung und zur betriebsspezifischen Betreuung, um durchgängig hohe Schutzwirkungen zu erreichen. Das ist insbesondere bei allen besonders gefährlichen Arbeiten sehr wichtig (Arbeiten mit Absturzgefahr, Arbeiten mit Gefahrstoffen etc.).
Audit Arbeitsschutz
Beratung zu gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen
Aufbau einer rechtssicheren und effizienten betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
Planung und Umsetzung von effektiven Arbeitsschutzmaßnahmen
Prüfung von Absturzsicherungssystemen nach DGUV Regel 112-198 und DGUV Grundsatz 312-906
Prüfung von Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen nach ASRA1.8 sowie DGUV R 103-007
Prüfung von Leitern und Tritten nach TRBS 2121 und DGUV Information 208-016
Erstellung von Rettungskonzepten insbesondere für Arbeiten mit Absturzgefahr und Arbeiten in engen Behältern
Erstellung von rechtssicheren Gefährdungsbeurteilungen
Erstellung von Betriebsanweisungen
Erstellung von Unterweisungsvorlagen
Konzeption und Herstellung von betriebsspezifischen Arbeitsschutz-Informationstafeln
Erstellung von Kataster für alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel
Unterweisungen von Mitarbeitern
Prüfung elektrische Anlagen und Betriebsmittel (ortsfest und veränderlich)
Warum muss ich unterweisen? Meine Mitarbeiter sind doch schon lange in der Firma!
Die Pflicht zur Unterweisung ist im ArbSchG und in vielen anderen Gesetzen geregelt. Die Unterweisung muss bei der Einstellung und bei jeglicher Veränderung im Aufgabenbereich, der Einführung von neuen Arbeitsmitteln oder neuen Technologien durchgeführt werden. Ebenso muss sie an die Gefährdungsentwicklung angepasst und jährlich wiederholt werden.
Normen und berufsgenossenschaftliche Regelungen sind doch keine Gesetze und müssen nicht umgesetzt werden, oder?
Normen und berufsgenossenschaftliche Regeln sind Konkretisierungen staatlicher Arbeitsschutzvorschriften. Sie geben den Stand der Technik wieder. Sie können durch bauaufsichtliche Einführung im Rahmen von Technischen Baubestimmung eine Gesetzeskraft erhalten. Ebenso ist davon auszugehen, dass bei Einhaltungen der Empfehlungen die Anlage und der Betrieb dem Stand der Technik entsprechen und im Falle eines Unfalls dem Arbeitgeber keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Insofern haben sie rechtsnormähnlichen Charakter.
Brauche ich wirklich für jeden meiner Arbeitsplätze eine separate Gefährdungsbeurteilung?
Nein! Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Sind die Arbeitsbedingungen gleichartig, reicht die Beurteilung der Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes.
Bei mir arbeiten nur Leiharbeiter oder externe Auftragnehmer, muss ich mir da auch um den Arbeitsschutz Gedanken machen?
Die Rechtgrundlage für Leiharbeiter bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Grundsätzlich gilt: Was für das eigene Personal gilt, gilt auch für die eingesetzten Zeitarbeiter. D.h. der entleihende Betrieb ist für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im eigenen Betrieb zuständig. Die Leiharbeiter sind vor Antritt einer Tätigkeit zu unterweisen!
Bei Einsatz von Fremdfirmen ist der Auftraggeber zur Unterstützung des Auftragnehmers verpflichtet und muss diesen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen und sich von der Umsetzung der Schutzmaßnahmen überzeugen.
Was soll mir ein Audit Arbeitsschutz bringen?
Mit dem Audit Arbeitsschutz prüfen Sie die Organisation, die Umsetzung und die Wirksamkeit Ihres betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Im besten Fall erhalten Sie eine Bestätigung für die optimale Umsetzung aller gesetzlichen und normativen Vorgaben. Im anderen Fall zeigen wir Ihnen Defizite auf, an denen Sie gezielt arbeiten können. In jedem Fall ein Gewinn!
Intelligent verknüpfte Maßnahmen für ein effektives und gefahrloses Schneemanagement.
mehr erfahrenSchulungen und Seminare für Führungskräfte und Fachkräfte.
Ein regelmäßiger Standsicherheitsnachweis ist Pflicht für jeden Gebäudeeigner.
mehr erfahrenMit betrieblichem Arbeitsschutz reduzieren Sie Gefahren für die Beschäftigten und minimieren Ihr eigenes Risiko.
mehr erfahrenMit unseren Sicherungskonzepten für alle Arbeiten mit Absturzgefahr sichern Sie Ihre Mitarbeiter und sich selbst.
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