Natürlich gibt es Betriebe, die mit der Grundbetreuung allein den Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten können. Aber um ehrlich zu sein: das sind die wenigsten.
In jeder Branche, in jedem Unternehmen gibt es spezifische Gefährdungen, denen Sie im fest definierten Stundenkontingent der sicherheitstechnischen Grundbetreuung nicht gerecht werden können. Hier kommt die betriebsspezifische sicherheitstechnische Betreuung ins Spiel.
Die betriebsspezifische Betreuung setzt nahtlos an die Grundbetreuung an. Der notwendige Betreuungsumfang und die in Frage kommenden Leistungen werden individuell ermittelt, so dass auf Ihre betrieblichen Abläufe und die sich daraus ergebenden spezifischen Gefährdungen eingegangen werden kann. Mit der flexiblen Anpassbarkeit der Betreuung stellen Sie sicher, dass spezielle arbeitsbedingte Gefährdungen angemessen berücksichtigt werden.
Im Bereich der betriebsspezifischen Betreuung gibt es eine Vielzahl von berufsgenossenschaftlichen und normativen Anforderungen. Wir helfen Ihnen dabei herauszufinden, welche Anforderungen für Sie relevant sind und welche sie links liegen lassen können.
Ich habe doch eine umfassende Grundbetreuung in Anspruch genommen. War das nicht betriebsspezifisch genug?
Die Relevanz und der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung sind durch den Unternehmer zu bestimmen und regelmäßig zu prüfen. Der Unternehmer muss sich dazu von Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen.
Bei der Arbeit in unserem Unternehmen bestehen keine Gesundheitsrisiken. Für die individuelle Vorsorge sind meine Bürokräfte doch selbst zuständig, oder nicht?
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten während der Arbeit verantwortlich. Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und die regelmäßigen Unterweisungen sind nur zwei zentrale Bestandteile des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dies ist unabhängig davon, wie hoch die spezifischen Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz sind.
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Ein regelmäßiger Standsicherheitsnachweis ist Pflicht für jeden Gebäudeeigner.
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