Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Regelungen des Arbeitsschutzes zu beachten und umzusetzen. Dabei dient Arbeitsschutz nicht nur Ihren Arbeitnehmern – er ist auch für den Arbeitgeber von größtem Interesse. So bestehen im Anschluss an Arbeitsunfälle durch das Unterlassen bzw. die fehlerhaften Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen erhebliche Risiken für die Verantwortungsträger, die sich aus dem Strafrecht, dem Zivilrecht sowie dem Ordnungswidrigkeitenrecht ergeben.
Betrieblicher Arbeitsschutz dient dazu, Gefährdungen und Belastungen für die Beschäftigten auf ein möglichst geringes, vertretbares Maß zu reduzieren. Das betrifft:
Mit einem wirksamen Arbeitsschutz sichern Sie die Grundlage für die Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten! Sie verringern Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter infolge von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Gesunde Menschen sind die Basis für erfolgreiche Unternehmen.
Eine sorgfältige Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes dient nicht allein dazu, gesetzliche Regelungen zu befolgen. Sie ist darüber hinaus Ausdruck der Wertschätzung gegenüber Ihren Beschäftigten - in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels ein immer wichtiger werdender Faktor.
Arbeitsschutz zahlt sich aus und ist eine Investition mit beträchtlicher Rendite!
Mit kompetenter Beratung und klar strukturierten Konzepten zeigen wir Ihnen, was von Ihren betrieblichen Bedingungen Pflicht und was Kür ist, bringen eine klare Ordnung in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation und schaffen somit einen sicheren rechtlichen Rahmen für alle Akteure.
Minimieren Sie Risiken. Schützen Sie Ihre Arbeitnehmer.
Muss ich mich als Arbeitgeber wirklich um den Arbeitsschutz kümmern?
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten wird im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Bei Nichtbeachtung drohen für Sie empfindliche Strafen. Das heißt: Ja, Sie als Unternehmer müssen sich um den Arbeitsschutz kümmern. Die Grundpflichten der Arbeitgeber sind in §3 ArbSchG festgelegt.
Aber in meinem Betrieb wird die Gesundheit der Arbeitnehmer ohnehin nicht gefährdet!
Gefährdungen für Arbeitnehmer gibt es leider bei jeder Tätigkeit – ob in der großen Industriehalle, in Laboratorien oder im kleinen Büro. Grundsätzlich muss die Gefährdung VOR Aufnahme der Tätigkeit beurteilt werden. Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes und gesetzlich vorgeschrieben.
Intelligent verknüpfte Maßnahmen für ein effektives und gefahrloses Schneemanagement.
mehr erfahrenSchulungen und Seminare für Führungskräfte und Fachkräfte.
Ein regelmäßiger Standsicherheitsnachweis ist Pflicht für jeden Gebäudeeigner.
mehr erfahrenMit betrieblichem Arbeitsschutz reduzieren Sie Gefahren für die Beschäftigten und minimieren Ihr eigenes Risiko.
mehr erfahrenMit unseren Sicherungskonzepten für alle Arbeiten mit Absturzgefahr sichern Sie Ihre Mitarbeiter und sich selbst.
mehr erfahren